November 22, 2024

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Wiederherstellung des Personalausweises für Reisen nach Tunesien

Wiederherstellung des Personalausweises für Reisen nach Tunesien

1/ Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern reisen (Ehepaar) Eine gültige CIN reicht aus, um Tunesien im Rahmen einer organisierten Reise zu besuchen.

2/ Wenn das minderjährige Kind nicht mit seinen Eltern reist, muss es einen gültigen französischen Pass zusammen mit einer von einem der Elternteile unterschriebenen Ausreisegenehmigung (Originalformular Cerfa Nr. 15646*01) mitbringen. Kopie des Personalausweises der Vollmacht und eines der Elternteile.

3/ Wenn das Kind mit einem Elternteil (Scheidungspaar) reist und in elterlicher Obhut ist, reicht für die organisierte Reise ein gültiger französischer Personalausweis.

4/ Wenn das Kind mit einem der nicht sorgeberechtigten Elternteile (geschiedenes Paar) reist, kann das Kind nur mit einem gültigen Reisepass und einer unterschriebenen Ausreisegenehmigung (Originalformular Cerfa Nr. 15646*01) reisen. Von Eltern mit elterlicher Autorität und Fotokopie davon.

II/ Kauf einer Unterkunft im Rahmen eines Trockenfluges und/oder direkt beim tunesischen Hotelmanager
1/ Für Erwachsene: Französischer Pass ist obligatorisch.
2/ Für Minderjährige, die mit ihren Eltern reisen: Französischer Pass ist obligatorisch.
3/ Für minderjährige Kinder, die mit einem Elternteil (geschiedenes Paar) und Eigentümer reisen
Elternschutz: Französischer Pass ist Pflicht.

4/ Für ein minderjähriges Kind, das mit einem der nicht sorgeberechtigten Elternteile reist (geschiedenes Paar): Der französische Pass muss mit der Genehmigung zum Verlassen des Hoheitsgebiets unterschrieben sein (Original des Serfa-Formulars Nr. 15646*01). Von Eltern mit elterlicher Autorität und Fotokopie davon.

5/ Für minderjährige Kinder, die mit anderen Erwachsenen als ihren Eltern reisen: Französischer Reisepass erforderlich, begleitet von einer Genehmigung zum Verlassen des Hoheitsgebiets (Originalformular Cerfa Nr. 15646*01), unterzeichnet vom Inhaber der elterlichen Autorität, und einer Fotokopie dessen Ausweis.
Wichtiger Hinweis
(***): 2014 wurde die Gültigkeitsdauer des französischen Personalausweises von 10 auf 15 Jahre erhöht. Ihr Personalausweis wird automatisch verlängert und ist 5 Jahre gültig.
Tunesien ist eines der Länder, das einen abgelaufenen Personalausweis akzeptiert, jedoch mit einer zusätzlichen Gültigkeit von 5 Jahren.

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