Dezember 26, 2024

BNA-Germany

Folgen Sie den großen Nachrichten aus Deutschland, entdecken Sie ausgefallene Nachrichten aus Berlin und anderen Städten. Lesen Sie ausführliche Funktionen, die Ihnen helfen, die Denkweise der Deutschen zu verstehen.

Wiederherstellung des Personalausweises für Reisen nach Tunesien

Wiederherstellung des Personalausweises für Reisen nach Tunesien

1/ Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern reisen (Ehepaar) Eine gültige CIN reicht aus, um Tunesien im Rahmen einer organisierten Reise zu besuchen.

2/ Wenn das minderjährige Kind nicht mit seinen Eltern reist, muss es einen gültigen französischen Pass zusammen mit einer von einem der Elternteile unterschriebenen Ausreisegenehmigung (Originalformular Cerfa Nr. 15646*01) mitbringen. Kopie des Personalausweises der Vollmacht und eines der Elternteile.

3/ Wenn das Kind mit einem Elternteil (Scheidungspaar) reist und in elterlicher Obhut ist, reicht für die organisierte Reise ein gültiger französischer Personalausweis.

4/ Wenn das Kind mit einem der nicht sorgeberechtigten Elternteile (geschiedenes Paar) reist, kann das Kind nur mit einem gültigen Reisepass und einer unterschriebenen Ausreisegenehmigung (Originalformular Cerfa Nr. 15646*01) reisen. Von Eltern mit elterlicher Autorität und Fotokopie davon.

II/ Kauf einer Unterkunft im Rahmen eines Trockenfluges und/oder direkt beim tunesischen Hotelmanager
1/ Für Erwachsene: Französischer Pass ist obligatorisch.
2/ Für Minderjährige, die mit ihren Eltern reisen: Französischer Pass ist obligatorisch.
3/ Für minderjährige Kinder, die mit einem Elternteil (geschiedenes Paar) und Eigentümer reisen
Elternschutz: Französischer Pass ist Pflicht.

4/ Für ein minderjähriges Kind, das mit einem der nicht sorgeberechtigten Elternteile reist (geschiedenes Paar): Der französische Pass muss mit der Genehmigung zum Verlassen des Hoheitsgebiets unterschrieben sein (Original des Serfa-Formulars Nr. 15646*01). Von Eltern mit elterlicher Autorität und Fotokopie davon.

5/ Für minderjährige Kinder, die mit anderen Erwachsenen als ihren Eltern reisen: Französischer Reisepass erforderlich, begleitet von einer Genehmigung zum Verlassen des Hoheitsgebiets (Originalformular Cerfa Nr. 15646*01), unterzeichnet vom Inhaber der elterlichen Autorität, und einer Fotokopie dessen Ausweis.
Wichtiger Hinweis
(***): 2014 wurde die Gültigkeitsdauer des französischen Personalausweises von 10 auf 15 Jahre erhöht. Ihr Personalausweis wird automatisch verlängert und ist 5 Jahre gültig.
Tunesien ist eines der Länder, das einen abgelaufenen Personalausweis akzeptiert, jedoch mit einer zusätzlichen Gültigkeit von 5 Jahren.