Es ist Artikel 4 des Nordatlantikvertrags (Polen ist Mitglied der NATO), der dies vorsieht „Im Falle einer Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, politischen Unabhängigkeit oder Sicherheit einer der Vertragsparteien konsultieren die Vertragsparteien einander nach Ansicht beider.“. Dies hängt mit Artikel 5 zusammen, der einen Rechtshilfemechanismus im Falle eines Angriffs vorsieht: „Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff auf eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als Angriff auf alle Parteien zu betrachten ist, und dementsprechend soll im Falle eines solchen Angriffs jede von ihnen in der Praxis die das in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen anerkannte Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung an die so angegriffene(n) Partei(en) unverzüglich einzeln und im Einvernehmen mit anderen Parteien bei den als notwendig erachteten Maßnahmen, einschließlich des Einsatzes, zu unterstützen von bewaffneten Kräften zur Wiederherstellung und Gewährleistung der Sicherheit in der Nordatlantikregion. Ein solcher bewaffneter Angriff und alle daraus resultierenden Maßnahmen sind dem Sicherheitsrat unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Diese Maßnahmen werden beendet, sobald die Maßnahmen ergriffen wurden.“
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